Ethikkommision

Ethikkommision der Deutschen Gesellschaft

Annette Böhm
Alte Bahnhofstrasse 22
44892 Bochum
Tel. 0234 / 9789245

ethik@dgpoa.de

Deutsche Gesellschaft für Psychoorganische Analyse

Die DGPOA ist der Berufsverband der in Psychoorganischer Analyse ausgebildeten BeraterInnen, Therapeuten und Supervisoren. Ihr Anliegen ist u. a. die Definition und der Schutz der Berufsethik, die Erstellung und Kontrolle von Qualitätskriterien für Psychoorganische Analytikerinnen, und die Organisation von Fort- und Weiterbildungen für Mitglieder.

Sie erarbeitet Stellungnahmen aus psychoorganischer Sicht zu den Themen im Gesundheitsbereich, etabliert Foren und Arbeitsgruppen zum Austausch der Mitglieder in unterschiedlichen Praxisfeldern und organisiert Arbeitstagungen und den jährlichen Kongress.

Als Mitglied in deutschen und europäischen Dachverbänden (DVP, EAP) ist es das Ziel der DGPOA europaweit einen hohen Standard für Therapie, Beratung und Lebenshilfe zu erreichen.

Alle unsere Mitglieder haben eine 3-jährige Grundausbildung absolviert und sich verpflichtet, nach den ethischen Richtlinien des Verbandes zu arbeiten. Darüber hinaus gibt es drei aufeinander aufbauende Stufen der Zertifizierung, die die DGPOA als zuständiger Berufsverband durchführt. In der Liste der hier veröffentlichten Mitglieder haben wir dies mit folgenden Kürzeln gekennzeichnet:

G: Grundausgebildete

dreijährige Ausbildung in Psychoorganischer Analyse

B: Beraterin oder Berater in Psychoorganischer Analyse.

Der Titel beinhaltet eine dreijährige Ausbildung in Psychoorganischer Analyse, 50 Therapiesitzungen und die Mitgliedschaft in der DGPOA.

P: Psychoorganische Analytikerin und Analytiker.

Der Titel beinhaltet 5 Jahre Ausbildung in Psychoorganischer Analyse, 150 Therapiesitzungen, 50 Stunden Supervision und die Mitgliedschaft in der DGPOA.

S: Supervisorin und Psychoorganische Analytikerin oder Supervisor und Psychoorganischer Analytiker.

Der Titel beinhaltet mindestens 5-jährige Berufstätigkeit als Psychoorganischer AnalytikerIn unter regelmäßiger Supervision.

Kriterien für die Anerkennung Psychoorganischer Analytikerinnen und Analytikerhaben an einem Einführungskurs für Psychoorganische Analyse von fünf Wochenenden (90 Stunden) teilgenommen

  • haben eine dreijährige Grundausbildung absolviert (760 Stunden)
  • haben eine zweijährige Fortbildung in Psychoorganischer Analyse
    (180 Stunden) absolviert
  • haben eine kontinuierliche Einzeltherapie (Lehranalyse) von mindestens 150 Stunden auf der Basis der Psychoorganischen Analyse absolviert
  • haben ihre therapeutische Praxis während mindestens 50 Stunden auf der Basis von Psychoorganischer Analyse supervidieren lassen
  • haben 600 Stunden praktische therapeutische Einzelarbeit unter
    Supervision geleistet
  • befolgen die ethischen Richtlinien des Berufsverbandes

Diese Kriterien entsprechen den Richtlinien der European Association for Psychotherapy (EAP)